Private Rentenversicherung -
die flexible Art der Altersvorsorge

RüruprenteStreng genommen kann auch die Rüruprente in Form einer privaten Rentenversicherung realisiert werden und das mit allen Vorteilen und Nachteilen, die die Rürup Rente auszeichnen. Wir wollen uns hier aber beim Begriff Private Rentenversicherung auf diejenigen Varianten Privater Rentenversicherungen beschränken, die nicht im Rahmen der Rüruprente gefördert werden. Das bedeutet: Die Beiträge, die Sie als Selbstständiger in diese Art der Rentenversicherung einzahlen, können Sie nicht wie Beiträge zur Rürup Rente steuerlich absetzen. Das ist vielleicht der größte Nachteil, welcher einen Menschen erwartet, der eine Private Rentenversicherung abschließt. Diesem Nachteil stehen aber diverse Vorteile gegenüber, sodass manch ein Selbstständiger sich entschließt, statt eines Vertrages über eine Rürup Rente einen über eine Private Rentenversicherung abzuschließen. Schauen wir uns die Vorteile doch einmal genauer an, die diejenigen bekommen, die privat rentenversichert werden. Der größte Vorteil heißt: Flexibilität.

Private Rentenversicherung - was bedeutet Flexibilität in diesem Fall?
Bei der Rüruprente sind bestimmte Auflagen zu erfüllen, die unabdingbar sind, die jedoch kaum jemand erfüllen muss, der sich für eine Privatrentenversicherung entscheidet. Zum einen haben Sie bei der Rüruprente praktisch keinerlei Chance, vor Ihrem 60sten Lebensjahr an den Ihnen zustehenden Betrag zu kommen; wählen Sie die private Altersvorsorge ohne Rürup, so besteht dagegen sehr wohl die Möglichkeit, vorab einen Teil des Geldes einzusetzen, das Ihnen zusteht, weil Sie sich für die Private Rentenversicherung entschieden haben. Das kann beispielsweise wichtig werden, falls Sie Investitionen planen, die Ihr Geschäft weiter vorantreiben sollen, oder aber auch für private Projekte wie den Bau einer Immobilie. Bei der Rüruprente haben Sie auch eine Kapitalwahl; das bedeutet: Sie bekommen in jedem Fall ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange Rente ausbezahlt und können sich nicht dafür entscheiden, das gesamte Geld aus der Rüruprente auf einen Schlag zu erhalten. Die private Rentenversicherung ist da anders: Auch bei der Privatrentenversicherung können Sie eine Privatrente wählen, die Sie fortan Monat für Monat ausbezahlt bekommen, aber Sie können die Private Rentenversicherung auch nutzen, indem Sie sich zum Auszahlungsdatum die volle Summe ausbezahlen lassen und sie dann beispielsweise wieder so investieren, dass sich das Geld weiter mehrt und dass Sie dennoch an einen monatlichen Betrag kommen, der Ihnen für Ihren Lebensunterhalt im Alter dient.

Private Rentenversicherung - … und die Steuer
Bereits erwähnt hatten wir ja, dass steuerliche Vergünstigungen wie bei der Rüruprente bei den Beitragszahlungen für die Private Rentenversicherung nicht greifen. Wie sieht es aber ab dem Auszahlungsdatum aus? Inwieweit muss das, was Sie ausgezahlt bekommen, weil Sie privat rentenversichert sind, versteuert werden? Das ist unterschiedlich, je nachdem, für welche Auszahlungsart Sie sich entscheiden. Wichtige Regel für die Private Rentenversicherung ist die, dass eingesetztes Kapital grundsätzlich nur einmal versteuert werden darf. Wer etwa mit Hilfe der Rüruprente steuerlich vergünstigt für seine Altersvorsorge spart, muss die daraus resultierende Rente seit 2005 zu 50% versteuern. Dieser Prozentsatz wird bis zum Jahr 2040 auf 100% angewachsen sein. Entscheidet man sich dagegen für eine private Altersvorsorge in Form einer Privatrentenversicherung im engeren Sinne (also keine Rürup Rente), so sind die Beiträge nicht steuerbegünstigt. Das bedeutet dann aber auch, dass die zu erhaltende Summe bei der Auszahlung nicht nochmals versteuert werden darf. Sie ist also steuerfrei. Allerdings werden die Erträge, die eine private Rentenversicherung für Sie erwirtschaftet, versteuert. Das Procedere ist jeweils etwas unterschiedlich, je nachdem, ob Sie sich für die Privatrente oder für die einmalige Auszahlung entscheiden. Am besten lassen Sie sich einmal eingehend von einer neutralen, nicht an einen bestimmten Anbieter gebundenen Person zum Thema Private Rentenversicherung beraten.