Streng
genommen kann auch die Rüruprente in Form einer privaten Rentenversicherung
realisiert werden und das mit allen Vorteilen und Nachteilen, die die Rürup
Rente auszeichnen. Wir wollen uns hier aber beim Begriff Private Rentenversicherung
auf diejenigen Varianten Privater Rentenversicherungen beschränken, die
nicht im Rahmen der Rüruprente gefördert werden. Das bedeutet: Die
Beiträge, die Sie als Selbstständiger in diese Art der Rentenversicherung
einzahlen, können Sie nicht wie Beiträge zur Rürup Rente steuerlich
absetzen. Das ist vielleicht der größte Nachteil, welcher einen
Menschen erwartet, der eine Private Rentenversicherung abschließt. Diesem
Nachteil stehen aber diverse Vorteile gegenüber, sodass manch ein Selbstständiger
sich entschließt, statt eines Vertrages über eine Rürup Rente
einen über eine Private Rentenversicherung abzuschließen. Schauen
wir uns die Vorteile doch einmal genauer an, die diejenigen bekommen, die
privat rentenversichert werden. Der größte Vorteil heißt:
Flexibilität.
Private Rentenversicherung - was bedeutet Flexibilität in diesem
Fall?
Bei der Rüruprente sind bestimmte Auflagen zu erfüllen, die unabdingbar
sind, die jedoch kaum jemand erfüllen muss, der sich für eine Privatrentenversicherung
entscheidet. Zum einen haben Sie bei der Rüruprente praktisch keinerlei
Chance, vor Ihrem 60sten Lebensjahr an den Ihnen zustehenden Betrag zu kommen;
wählen Sie die private Altersvorsorge ohne Rürup, so besteht dagegen
sehr wohl die Möglichkeit, vorab einen Teil des Geldes einzusetzen, das
Ihnen zusteht, weil Sie sich für die Private Rentenversicherung entschieden
haben. Das kann beispielsweise wichtig werden, falls Sie Investitionen planen,
die Ihr Geschäft weiter vorantreiben sollen, oder aber auch für
private Projekte wie den Bau einer Immobilie. Bei der Rüruprente haben
Sie auch eine Kapitalwahl; das bedeutet: Sie bekommen in jedem Fall ab Auszahlungsbeginn
eine lebenslange Rente ausbezahlt und können sich nicht dafür entscheiden,
das gesamte Geld aus der Rüruprente auf einen Schlag zu erhalten. Die
private Rentenversicherung ist da anders: Auch bei der Privatrentenversicherung
können Sie eine Privatrente wählen, die Sie fortan Monat für
Monat ausbezahlt bekommen, aber Sie können die Private Rentenversicherung
auch nutzen, indem Sie sich zum Auszahlungsdatum die volle Summe ausbezahlen
lassen und sie dann beispielsweise wieder so investieren, dass sich das Geld
weiter mehrt und dass Sie dennoch an einen monatlichen Betrag kommen, der
Ihnen für Ihren Lebensunterhalt im Alter dient.
Private Rentenversicherung -
und die Steuer
Bereits erwähnt hatten wir ja, dass steuerliche Vergünstigungen
wie bei der Rüruprente bei den Beitragszahlungen für die Private
Rentenversicherung nicht greifen. Wie sieht es aber ab dem Auszahlungsdatum
aus? Inwieweit muss das, was Sie ausgezahlt bekommen, weil Sie privat rentenversichert
sind, versteuert werden? Das ist unterschiedlich, je nachdem, für welche
Auszahlungsart Sie sich entscheiden. Wichtige Regel für die Private Rentenversicherung
ist die, dass eingesetztes Kapital grundsätzlich nur einmal versteuert
werden darf. Wer etwa mit Hilfe der Rüruprente steuerlich vergünstigt
für seine Altersvorsorge spart, muss die daraus resultierende Rente seit
2005 zu 50% versteuern. Dieser Prozentsatz wird bis zum Jahr 2040 auf 100%
angewachsen sein. Entscheidet man sich dagegen für eine private Altersvorsorge
in Form einer Privatrentenversicherung im engeren Sinne (also keine Rürup
Rente), so sind die Beiträge nicht steuerbegünstigt. Das bedeutet
dann aber auch, dass die zu erhaltende Summe bei der Auszahlung nicht nochmals
versteuert werden darf. Sie ist also steuerfrei. Allerdings werden die Erträge,
die eine private Rentenversicherung für Sie erwirtschaftet, versteuert.
Das Procedere ist jeweils etwas unterschiedlich, je nachdem, ob Sie sich für
die Privatrente oder für die einmalige Auszahlung entscheiden. Am besten
lassen Sie sich einmal eingehend von einer neutralen, nicht an einen bestimmten
Anbieter gebundenen Person zum Thema Private Rentenversicherung beraten.