Privathaftpflicht -
damit Haftpflicht nicht zu teuer wird

RüruprenteDie Privathaftpflichtversicherung gehört zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland; sie - die Privathaftpflicht - ist ebenfalls eine der Versicherungen hierzulande, die ohne Wenn und Aber auch bei Selbstständigen in die engere Auswahl derjenigen Versicherungen rücken sollten, die als Versicherungsschutz in Frage kommen; allerdings ist bei Selbstständigen zusätzlich die Frage, ob sie ihre Privathaftpflicht nicht erweitern, damit sie etwa auch bei Haftpflicht greift, die im Rahmen der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit entsteht. Aber vielleicht klären wir zunächst, was genau darunter zu verstehen ist, wenn über eine private Haftpflichtversicherung gesprochen wird.

Privathaftpflicht Versicherung - wozu?
Fast jeder Mensch hat in seinem bisherigen Leben schon irgendwann einmal irgendetwas kaputt gemacht, was einem anderen Menschen gehörte oder hat gar einen anderen Menschen unabsichtlich verletzt. Häufig haftet man in solchen Fällen für die entstandenen Schäden, das bedeutet: Man muss Schadensersatz leisten. Die Höhe dieses Schadensersatzes, der im Rahmen der Privathaftpflicht fällig wird, kann sich im Rahmen von bis zu 100€ bewegen, kann mehrere 1.000€ betragen, kann im für alle Beteiligten schlimmsten Fall auch die 100.000€-Marke knacken, falls Personen dauerhaft zu Schaden kommen. Wer nicht privat Haftpflicht versichert ist, wird mit Schadensersatz von bis zu 100€ meist klarkommen; bei mehreren 1.000€ wird die Sache schon schwieriger, bei einer Forderung von über 100.000€ bedeutet das für die meisten, die Grenze zum finanziellen Ruin zu überschreiten, falls man keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Haftpflichtversicherung greift im Schadensfall und begleicht die Schadensersatzansprüche, sofern der jeweilige Fall durch den Versicherungsschutz abgedeckt ist. Sie - die Haftpflicht - übernimmt die Kosten bei Sachschäden, Personenschäden und auch Vermögensschäden, falls etwa dem Geschädigten durch Aktionen des Versicherten Geldgewinne verloren gehen. Falls die Schadensersatzforderung unberechtigt erscheint, wird die Privat-Haftpflicht - Versicherung auch zu einer Art Rechtsschutzversicherung, die diese unberechtigten Schadensersatzforderungen abzuwehren versucht, ohne dass dem Versicherten dadurch Kosten entstehen.

Privathaftpflicht - Versicherung - welche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen?
Bei der Privathaftpflichtversicherung sollte man genau schauen, welche Versicherungsfälle in den Versicherungsschutz integriert wurden und welche nicht. Meist ausgeschlossen sind beispielsweise vorsätzlich begangene Schäden, Schäden an gemieteten Wohnungen oder aber Schäden, die einer der Versicherten bei einem anderen verursacht. Bei der Privathaftpflicht sind zumeist neben dem Versicherungsnehmer auch enge Familienmitglieder versichert; zerstört beispielsweise der Sohn unabsichtlich den Computer der Eltern, so zahlt die Privathaftpflicht - Versicherung in den meisten Fällen nicht für den entstandenen Schaden. Auch diverse andere Haftpflicht - Fälle werden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Wer etwa als Bauherr agiert und eine Baustelle unterhält, auf der irgendjemandem irgendetwas zustößt, kann sich auch nicht auf seine Private Haftpflichtversicherung berufen. Er muss eine Extra-Bauherrn - Haftpflicht - Versicherung abschließen. Extraversicherungen existieren beispielsweise auch für Tierhalter, durch deren Tiere Schaden entsteht (beispielsweise: Hund beißt Mann), oder für Hausbesitzer, durch deren Immobilie jemand zu Schaden kommt. All das sind Fälle, in denen die normale Privathaftpflicht - Versicherung nicht greift.

Privathaftpflicht - Versicherung - … und Selbstständige?
Selbstständige profitieren natürlich in derselben Weise wie Nicht-Selbstständige vom Versicherungsschutz einer Privat-Haftpflichtversicherung. Das heißt dann aber auch, dass spezielle Fälle, die nur dem Selbstständigen geschehen können, nicht versichert sind. Um solche Fälle ebenfalls zu versichern, sollte der Selbstständige darüber nachdenken, den Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflicht durch zusätzliche Berufs- oder Betriebshaftpflicht zu erweitern. Wird etwa ein Kundenauto in einer KFZ - Werkstatt eines Selbstständigen beschädigt, so greift dessen private Haftpflicht nicht, wohl aber dessen Betriebshaftpflichtversicherung.