Die
Privathaftpflichtversicherung gehört zu den beliebtesten Versicherungen
in Deutschland; sie - die Privathaftpflicht - ist ebenfalls eine der Versicherungen
hierzulande, die ohne Wenn und Aber auch bei Selbstständigen in die engere
Auswahl derjenigen Versicherungen rücken sollten, die als Versicherungsschutz
in Frage kommen; allerdings ist bei Selbstständigen zusätzlich die
Frage, ob sie ihre Privathaftpflicht nicht erweitern, damit sie etwa auch
bei Haftpflicht greift, die im Rahmen der gewerblichen oder freiberuflichen
Tätigkeit entsteht. Aber vielleicht klären wir zunächst, was
genau darunter zu verstehen ist, wenn über eine private Haftpflichtversicherung
gesprochen wird.
Privathaftpflicht Versicherung - wozu?
Fast jeder Mensch hat in seinem bisherigen Leben schon irgendwann einmal irgendetwas
kaputt gemacht, was einem anderen Menschen gehörte oder hat gar einen
anderen Menschen unabsichtlich verletzt. Häufig haftet man in solchen
Fällen für die entstandenen Schäden, das bedeutet: Man muss
Schadensersatz leisten. Die Höhe dieses Schadensersatzes, der im Rahmen
der Privathaftpflicht fällig wird, kann sich im Rahmen von bis zu 100€
bewegen, kann mehrere 1.000€ betragen, kann im für alle Beteiligten
schlimmsten Fall auch die 100.000€-Marke knacken, falls Personen dauerhaft
zu Schaden kommen. Wer nicht privat Haftpflicht versichert ist, wird mit Schadensersatz
von bis zu 100€ meist klarkommen; bei mehreren 1.000€ wird die Sache
schon schwieriger, bei einer Forderung von über 100.000€ bedeutet
das für die meisten, die Grenze zum finanziellen Ruin zu überschreiten,
falls man keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Haftpflichtversicherung
greift im Schadensfall und begleicht die Schadensersatzansprüche, sofern
der jeweilige Fall durch den Versicherungsschutz abgedeckt ist. Sie - die
Haftpflicht - übernimmt die Kosten bei Sachschäden, Personenschäden und auch Vermögensschäden, falls etwa dem Geschädigten durch
Aktionen des Versicherten Geldgewinne verloren gehen. Falls die Schadensersatzforderung
unberechtigt erscheint, wird die Privat-Haftpflicht - Versicherung auch zu
einer Art Rechtsschutzversicherung, die diese unberechtigten Schadensersatzforderungen
abzuwehren versucht, ohne dass dem Versicherten dadurch Kosten entstehen.
Privathaftpflicht - Versicherung - welche Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen?
Bei der Privathaftpflichtversicherung sollte man genau schauen, welche Versicherungsfälle
in den Versicherungsschutz integriert wurden und welche nicht. Meist ausgeschlossen
sind beispielsweise vorsätzlich begangene Schäden, Schäden
an gemieteten Wohnungen oder aber Schäden, die einer der Versicherten
bei einem anderen verursacht. Bei der Privathaftpflicht sind zumeist neben
dem Versicherungsnehmer auch enge Familienmitglieder versichert; zerstört
beispielsweise der Sohn unabsichtlich den Computer der Eltern, so zahlt die
Privathaftpflicht - Versicherung in den meisten Fällen nicht für
den entstandenen Schaden. Auch diverse andere Haftpflicht - Fälle werden
von der privaten Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Wer etwa als
Bauherr agiert und eine Baustelle unterhält, auf der irgendjemandem irgendetwas
zustößt, kann sich auch nicht auf seine Private Haftpflichtversicherung
berufen. Er muss eine Extra-Bauherrn - Haftpflicht - Versicherung abschließen.
Extraversicherungen existieren beispielsweise auch für Tierhalter, durch
deren Tiere Schaden entsteht (beispielsweise: Hund beißt Mann), oder
für Hausbesitzer, durch deren Immobilie jemand zu Schaden kommt. All
das sind Fälle, in denen die normale Privathaftpflicht - Versicherung
nicht greift.
Privathaftpflicht - Versicherung -
und Selbstständige?
Selbstständige profitieren natürlich in derselben Weise wie Nicht-Selbstständige
vom Versicherungsschutz einer Privat-Haftpflichtversicherung. Das heißt
dann aber auch, dass spezielle Fälle, die nur dem Selbstständigen
geschehen können, nicht versichert sind. Um solche Fälle ebenfalls
zu versichern, sollte der Selbstständige darüber nachdenken, den
Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflicht durch zusätzliche Berufs-
oder Betriebshaftpflicht zu erweitern. Wird etwa ein Kundenauto in einer KFZ
- Werkstatt eines Selbstständigen beschädigt, so greift dessen private
Haftpflicht nicht, wohl aber dessen Betriebshaftpflichtversicherung.