Riestern
und die Riesterrente sind in aller Munde als Möglichkeit, sich mit staatlichen
Zuschüssen eine private Altersvorsorge aufzubauen. Private Altersvorsorge
ist mittlerweile auch für Arbeitnehmer etwas, worüber sie in jedem
Fall einmal nachdenken sollten. Noch entscheidender ist die Sache natürlich
für Selbstständige, die ab dem Zeitpunkt ihrer Selbstständigkeit
nichts mehr in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und meist im Alter
wenig, mitunter nichts aus der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt
bekommen. Die Riester Rente wäre demnach auch für Selbstständige
eine tolle Sache, das Problem ist nur: Selbstständige können die
Riesterrente gar nicht als Möglichkeit für die Altersvorsorge wählen,
sie ist für sie nicht vorgesehen. Der Weg in die Riester Rente bleibt
dem Selbstständigen also versperrt. Und wenn er dennoch Altersvorsorge
betreiben möchte und der Staat ihn dabei unterstützen soll? Dann
bleibt ihm die Rüruprente als Möglichkeit übrig.
Rüruprente und Riesterrente
Bei der Riesterrente gibt der Staat meist direkt Geld zum Betrag hinzu, den
der Sparende Monat für Monat in ein Finanzprodukt investiert, sodass
er am Ende sein Erspartes, die staatlichen Beiträge und - je nach Produkt
und Vertrag unterschiedliche - Erträge aus dem Finanzprodukt erhält.
Die Rürup Rente funktioniert anders als die Riesterrente in Deutschland,
denn der Staat gibt hier keinesfalls direkt Geld zum Sparbetrag hinzu; vielmehr
kann derjenige, der die Rüruprente als Altersvorsorge wählt, meist
Selbstständige und Freiberufler, den Sparbetrag steuerlich als Sonderausgabe
absetzen. Im Jahr 2008 betrug der steuerlich absetzbare Anteil dieses Sparbetrags
66%; die Rürup Rente wurde so konzipiert, dass dieser Prozentsatz Jahr
für Jahr um zwei Prozentpunkte ansteigt, sodass ab dem Jahr 2025 100%
des Sparbetrags steuerlich absetzbar sind. Eine Obergrenze wurde allerdings
bei der Rüruprente auf 20.000€ Sparbetrag pro Jahr für Singles
festgesetzt. In diese 20.000€ fließen auch mögliche Beiträge
für Versorgungswerke ein; Selbstständige, die verheiratet sind,
können die absetzbaren Beiträge für die Rüruprente auf
die Höhe von 40.000€ verdoppeln. Sollte der Sparbetrag allerdings
darüber hinausgehen, greift die Rüruprente - Regelung auch in diesem
Fall nicht mehr. Die Rürup Rente wird zunehmend beliebter, wenngleich
sie ihrem großen Bruder - der Riesterrente - in Sachen Beliebtheit wahrscheinlich
nie das Wasser reichen kann, da die Zielgruppe der Riesterrente einfach gegenüber
der Rüruprente die größere ist. Laut einem n-tv-bericht vom
16. April 2008 wurden im Jahr 2007 insgesamt 311.000 Verträge über
eine Rüruprente und damit mehr als doppelt soviel wie 2006 abgeschlossen.
Rüruprente - Finanzprodukte
Mit der Riesterrente gemeinsam hat die Rüruprente hierzulande, dass sie
streng genommen kein eigenständiges Finanzprodukt ist, wenngleich Sie
fündig werden dürften, wenn Sie Rüruprente als Suchbegriff
in eine Suchmaschine eingeben. Vielmehr erhalten unterschiedliche Finanzprodukte
eine Zertifizierung als Altersvorsorge im Rahmen der Rüruprente in Deutschland.
Falls Sie also eins dieser Finanzprodukte wählen, können Sie die
dadurch entstehenden Ausgaben - wie oben im Text beschrieben - von der Steuer
absetzen. Zu den als Rüruprente angebotenen Finanzprodukten gehören
beispielsweise klassische Rentenversicherungen und ihre fondsgebundenen Varianten,
aber auch so genannte britische Versicherungen und auch Fondssparpläne.
Als Selbstständiger, der sich für die Rüruprente interessiert,
sollte man die einzelnen Produkte sorgsam vergleichen, beispielsweise in Bezug
auf die Erträge, die man aus einem Rürup Rente - Vertrag letztlich
herausholt. Einfach ausgedrückt, geht es um die Frage: Was zahle ich
in die Rüruprente ein und was bekomme ich am Ende heraus?
Rüruprente - Nachteile
Ein Nachteil der Rüruprente ist eine eingeschränkte Flexibilität;
sie bekommen das eingezahlte Kapital samt Erträgen frühestens ab
Ihrem 60sten Lebensjahr ausbezahlt und das auch nur als Leibrente. Zwar ist
eine Beitragsfreistellung möglich, aber keine Kündigung. Und sollten
Sie als Beitragszahler vor Auszahlungsbeginn sterben, so verfällt Ihr
eingesetztes Kapital, es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen.