Rüruprente -
Riestern für Selbstständige

RüruprenteRiestern und die Riesterrente sind in aller Munde als Möglichkeit, sich mit staatlichen Zuschüssen eine private Altersvorsorge aufzubauen. Private Altersvorsorge ist mittlerweile auch für Arbeitnehmer etwas, worüber sie in jedem Fall einmal nachdenken sollten. Noch entscheidender ist die Sache natürlich für Selbstständige, die ab dem Zeitpunkt ihrer Selbstständigkeit nichts mehr in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und meist im Alter wenig, mitunter nichts aus der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Die Riester Rente wäre demnach auch für Selbstständige eine tolle Sache, das Problem ist nur: Selbstständige können die Riesterrente gar nicht als Möglichkeit für die Altersvorsorge wählen, sie ist für sie nicht vorgesehen. Der Weg in die Riester Rente bleibt dem Selbstständigen also versperrt. Und wenn er dennoch Altersvorsorge betreiben möchte und der Staat ihn dabei unterstützen soll? Dann bleibt ihm die Rüruprente als Möglichkeit übrig.

Rüruprente und Riesterrente
Bei der Riesterrente gibt der Staat meist direkt Geld zum Betrag hinzu, den der Sparende Monat für Monat in ein Finanzprodukt investiert, sodass er am Ende sein Erspartes, die staatlichen Beiträge und - je nach Produkt und Vertrag unterschiedliche - Erträge aus dem Finanzprodukt erhält. Die Rürup Rente funktioniert anders als die Riesterrente in Deutschland, denn der Staat gibt hier keinesfalls direkt Geld zum Sparbetrag hinzu; vielmehr kann derjenige, der die Rüruprente als Altersvorsorge wählt, meist Selbstständige und Freiberufler, den Sparbetrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen. Im Jahr 2008 betrug der steuerlich absetzbare Anteil dieses Sparbetrags 66%; die Rürup Rente wurde so konzipiert, dass dieser Prozentsatz Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte ansteigt, sodass ab dem Jahr 2025 100% des Sparbetrags steuerlich absetzbar sind. Eine Obergrenze wurde allerdings bei der Rüruprente auf 20.000€ Sparbetrag pro Jahr für Singles festgesetzt. In diese 20.000€ fließen auch mögliche Beiträge für Versorgungswerke ein; Selbstständige, die verheiratet sind, können die absetzbaren Beiträge für die Rüruprente auf die Höhe von 40.000€ verdoppeln. Sollte der Sparbetrag allerdings darüber hinausgehen, greift die Rüruprente - Regelung auch in diesem Fall nicht mehr. Die Rürup Rente wird zunehmend beliebter, wenngleich sie ihrem großen Bruder - der Riesterrente - in Sachen Beliebtheit wahrscheinlich nie das Wasser reichen kann, da die Zielgruppe der Riesterrente einfach gegenüber der Rüruprente die größere ist. Laut einem n-tv-bericht vom 16. April 2008 wurden im Jahr 2007 insgesamt 311.000 Verträge über eine Rüruprente und damit mehr als doppelt soviel wie 2006 abgeschlossen.

Rüruprente - Finanzprodukte
Mit der Riesterrente gemeinsam hat die Rüruprente hierzulande, dass sie streng genommen kein eigenständiges Finanzprodukt ist, wenngleich Sie fündig werden dürften, wenn Sie Rüruprente als Suchbegriff in eine Suchmaschine eingeben. Vielmehr erhalten unterschiedliche Finanzprodukte eine Zertifizierung als Altersvorsorge im Rahmen der Rüruprente in Deutschland. Falls Sie also eins dieser Finanzprodukte wählen, können Sie die dadurch entstehenden Ausgaben - wie oben im Text beschrieben - von der Steuer absetzen. Zu den als Rüruprente angebotenen Finanzprodukten gehören beispielsweise klassische Rentenversicherungen und ihre fondsgebundenen Varianten, aber auch so genannte britische Versicherungen und auch Fondssparpläne. Als Selbstständiger, der sich für die Rüruprente interessiert, sollte man die einzelnen Produkte sorgsam vergleichen, beispielsweise in Bezug auf die Erträge, die man aus einem Rürup Rente - Vertrag letztlich herausholt. Einfach ausgedrückt, geht es um die Frage: Was zahle ich in die Rüruprente ein und was bekomme ich am Ende heraus?

Rüruprente - Nachteile
Ein Nachteil der Rüruprente ist eine eingeschränkte Flexibilität; sie bekommen das eingezahlte Kapital samt Erträgen frühestens ab Ihrem 60sten Lebensjahr ausbezahlt und das auch nur als Leibrente. Zwar ist eine Beitragsfreistellung möglich, aber keine Kündigung. Und sollten Sie als Beitragszahler vor Auszahlungsbeginn sterben, so verfällt Ihr eingesetztes Kapital, es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen.